Urteil Amtsgericht Eschweiler – Content4U GmbH – Gültiger Vertragsschluss auf www.download-service.de
29.09.2011 - Allgemeines Zivilrecht
Erneut hat ein Gericht mit sehr ausführlicher Begründung die Feststellungsklage eines Verbrauchers auf das Nichtbestehen der vertraglichen Verpflichtungen abgewiesen.
Aus den Gründen:
Eine arglistige Täuschung des Klägers hat dieser nicht beweisen können. Eine solche ist auch nicht ersichtlich. Unabhängig davon wie der Kläger auf die Internetseite der Beklagte gelangt ist, d.h. ob über Links oder auf direktem Wege, spätestens als sich ihm die Internetseite der Beklagten eröffnet hat, hätte er zu jedem Zeitpunkt die AGB und das Widerrufsrecht über einen Link aufrufen können.
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