Landgericht Landshut besätigt Zahlungspflicht auf outlets.de Hinweisbeschluss § 522 ZPO – 13 S 1438/11
In einem Berufungsverfahren konnte nun erstmals ein Landgericht etwas zur Zahlungspflicht auf der Internetseite outlets.de sagen.
In einem Hinweisbeschluss gemäß § 522 ZPO führt das Landgericht aus:
Die Berufung rügt, das Amtsgericht Landau an der Isar habe eine Rechtsverletzung begangen, in dem es rechtsfehlerhaft davon ausging, dass die Beklagte auf der Internetseite ausreichend auf die Kostenpflichtigkeit der Anmeldung hingewiesen habe.
Dieser Meinung vermag sich die Kammer nicht anzuschließen. Vielmehr ist festzuhalten, dass das Amtsgericht Landau an der Isar bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften auf die vom ihm vorgelegten Urkunden (Ausdrucke aus dem Internet) sehr sorgfältig vorgegangen ist und insbesondere durch die Darstellung der relevanten optischen (und daraus resultierenden rechtlichen) Zusammenhänge zu einem lebensnahmen, juristisch überzeugenden und rechtlich korrekten Ergebnis gelangt ist. Dieses Ergebnis entspricht auch den Überzeugungen der Kammer. Hier vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass andere Amts- oder Landgerichte zur Frage der (damaligen?) Gestaltung der Internetpräsenz der Beklagten gegebenenfalls eine andere Rechtsmeinung vertreten, da die Entscheidungen dieser Gerichte weder das Amtsgericht Landau an der Isar bei der Erfüllung seiner eigenen Aufgaben entlasten können, noch der Rechtsprechung des Landgerichts Landshut unterstehen.
