Staatsanwaltschaft Darmstadt - Masseneinstellungen IContent GmbH, Webtains GmbH, Content4u GmbH und Premium Content GmbH
28.03.2011 - IContent GmbH
Auch unter Berücksichtigung des aktuellen Entscheids des OLG Frankfurt werden bei der StA Darmstadt die dort eingehenden Strafanzeigen gegen die Firmen IContent GmbH, Webtains GmbH, Content4u GmbH und Premium Content GmbH weiterhin gem. § 170 II StPO eingestellt.
Dabei wurde die Durchführung der Masseneinstellungen mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt abgestimmt. Die Staatsanwaltschaft verneint somit weiterhin jeden Betrugsverdacht sowie eine Relevanz des Beschlusses des OLG Frankfurt für die Strafbarkeit der Webseiten der vorgenannte Unternehmen.
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