Zivilurteile

Urteil Amtsgericht Frankfurt - Gültiger Vertrag bei Outlets.de

26.08.2010 - IContent GmbH

Unter dem Aktenzeichen 32 C 764/10 – 84 hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main über die negative Feststellungsklage eines Kunden des Services Outlets.de zu entscheiden. Es bestätigte die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrages und die Zahlungspflicht des Kunden.

Gemäß der Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt ist der Kostenhinweis bei Outlets.de „deutlich, ausdrücklich und gut sichtbar“. Im Urteil heißt es: „(...) zwischen den Parteien ist ein Dienstleistungsvertrag wirksam zustande gekommen.“

Zur Deutlichkeit des Kostenhinweises führt das Gericht aus: „Entgegen der Auffassung der Klägerin ist der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit auf der Anmeldeseite (…) mehr als deutlich“. Entgegen dem vielfach zitierten Urteil vom 16.01.2007 des AG München bestätigt das AG Frankfurt für Outlets.de: „(...) auf der Anmeldeseite ist auf der rechten Seite unter der Überschrift „Vertragsinformationen“ ein deutlicher, ausdrücklicher und gut sichtbarer Hinweis auf die durch Drücken des Buttons „Jetzt anmelden“ entstehenden Kosten, sowie die Vertragsdauer vorhanden. Es ist nicht einmal ein „scrollen“ der Seite erforderlich. Der Hinweis ist für den Benutzer augenfällig und nicht in irgendeinem Fließtext verborgen.“

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