Amtsgericht Alsfeld - Urteil gem. § 495a ZPO Vertragsschluss bei Webtains GmbH schlüssig
19.09.2011 - Webtains GmbH
Das Amtsgericht Alsfeld hat durch seinen Direktor geurteilt, dass die Ansprüche der Webtains GmbH schlüssig sind und hat daher einen Verbraucher aufgrund des Sachvortrages zur Zahlung verurteilt.
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